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19.05.2010 21:53 (1827 x gelesen)

 

Ab dem 11. Juli wird hoffentlich dem Chaos mit den Widerrufsbelehrungen ein Ende gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine neue Widerrufsbelehrung. Die Musterwiderrufsbelehrung wurde als Gesetz verabschiedet, damit sie von den Gerichten nicht mehr als fehlerhaft angesehen werden kann. Das soll Unternehmen davor schützen wegen formaler Fehler in ihrer Widerrufsbelehrung Opfer von Abmahnunternehmen zu werden.

Außerdem wird explizit ins Gesetz (Paragraph 360 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB) geschrieben, dass derjenige, der die Muster verwendet, die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Belehrung erfüllt. Somit erhält der Händler, der die Musterbelehrung verwendet, erstmals wirkliche Rechtssicherheit.

lesen Sie weiter ... Widerrufsrecht bei eBay und ähnlichen Plattformen

Musterwiderrufsbelehrung der IHK

Den vollständigen Artikel lesen Sie auf der IHK-Website



24.02.2010 11:46 (1406 x gelesen)

Auszug aus dem aktuellen Newsletter von ICLEAR - Thema Rechtstipp

Bei der Belehrung über das Widerrufs- bzw. das Rückgaberecht muss darauf geachtet werden, dass diese beiden Rechte nicht vermischt werden - nicht selten finden sich in einem Onlineshop Klauseln, die mit "Widerrufs- / Rückgaberecht" überschrieben sind. Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 19.10.2009 (AZ: 10 O 356/09) entschieden, dass eine derartige fernabsatzrechtliche Belehrung der Verbraucher gegen das Transparenzgebot und gleichsam gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Dies gilt jedenfalls, wenn in der Belehrung sowohl vom "Rückgaberecht" gesprochen wird, als auch die 40-Euro-Klausel eingebunden ist, nach welcher der Verbraucher dann die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro kostet. Die so gestaltete Verlagerung der Rücksendekosten auf den Verbraucher ist überhaupt nur dann zulässig, wenn diesem ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, nicht jedoch beim Rückgaberecht.

Tipp für Händler: Achten Sie unbedingt auf die korrekte Formulierung der Belehrung und entscheiden Sie sich eindeutig für eine der gesetzlich vorgesehenen Varianten - entweder Rückgabe- oder Widerrufsrecht.

Tipp für Verbraucher: Sollten Sie im Einzelfall unklare Formulierungen in einem Onlineshop entdecken, fragen Sie im Zweifel beim Händler nach, bevor Sie von Ihrem Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Weitergehende Infos und die genannten Gesetzestexte / Urteile im Volltext, soweit schon vorliegend, finden Sie auf Rechtssicher.info.

 

Quelle: ICLEAR-Newsletter 24.2.2010



23.04.2009 12:52 (1574 x gelesen)

Checkliste Onlinegeschäft und Merkblatt Rechtssichere Onlineshops kostenlos verfügbar

Wir haben uns für Sie ein wenig zum Thema Onlinehandel umgesehen. Die IHK bietet zu diesem vielschichtigen Thema Experteninformationen kostenlos an:

 Link zur IHK-Seite: http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/e-business/e-business-recht/onlinegeschaeft.html



09.10.2008 10:00 (1701 x gelesen)

Neues Serviceangebot des Bundesjustizministeriums


Das Bundesjustizministerium hat ein neues Serviceangebot eingerichtet und seit heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht im Internet eingestell. Die IHK Hannover bietet dazu ein aktuelles Merkblatt mit weiterführenden Erläuterungen zum Download an.

weitere Informationen und weiterführende Links ...



13.03.2008 20:57 (2925 x gelesen)

Aktuelle Information der IHK Hannover:

Der Gesetzgeber hat für eine Reihe von bestimmten Vertriebsarten und Vertragstypen ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht für Verbraucher vorgesehen. Eine Verpflichtung von Unternehmern, Verbraucher über diese Rechte zu belehren, besteht demnach u. a. bei Haustürgeschäften, Verbraucherkrediten, Verträgen über Teilzeitwohnrechte und insbesondere Fernabsatzgeschäften wie beim Verkauf über das Internet.

Das amtliche Muster für die BGB-Widerrufsbelehrung wurde überarbeit. Die entsprechende Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung (BGB-InfoV) tritt am 1. April in Kraft. Das alte Muster kann noch für eine Übergangszeit bis Ende September verwendet werden.



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